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Anwaltskanzlei für Kaufverträge und internationale Lieferbedingungen im internationalen Warenkauf

  • Wir prüfen und gestalten Verträge unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts.
  • Unsere Spezialisten klären Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die passenden Incoterms.
  • Die Kanzlei Boslak begleitet exportorientierte Unternehmen auch bei internationalen Streitigkeiten und Schiedsverfahren.

Grenzüberschreitende Verkäufe und Einkäufe stellen besondere Anforderungen an Verträge, Lieferbedingungen und Zahlungsvereinbarungen. Die Kanzlei Boslak berät Unternehmen zum internationalen Kaufrecht mit Schwerpunkt auf dem UN-Kaufrecht (CISG) und den Incoterms. Wir prüfen bestehende internationale Verträge, erstellen neue Vertragswerke und passen Vereinbarungen an konkrete Geschäftsbeziehungen an. Unsere Experten unterstützen Sie außerdem bei der Klärung von Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dabei bringen wir internationale Erfahrung mit Mandanten aus dem Industriegüter- und Technologiebereich ein. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch bei internationalen Streitigkeiten und Schiedsverfahren.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung!

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Beratung zum UN-Kaufrecht und zu den Incoterms – unsere Leistungsübersicht:

  • Prüfung internationaler Verträge
  • Erstellung internationaler Verträge
  • Anpassung bestehender Vertragswerke
  • Beratung zum UN-Kaufrecht
  • Beratung zu den aktuellen Incoterms
  • Klärung von Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Begleitung bei internationalen Streitigkeiten und Schiedsverfahren
  • Workshops zum UN-Kaufrecht und zu den Incoterms auf Anfrage

Unser Team betrachtet die jeweilige internationale Geschäftsbeziehung individuell. Dabei beziehen wir die vertraglichen Regelungen und vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen ein. Sprachliche Unterschiede überbrücken wir durch fachgerechte Übersetzungen.

Wie begleiten wir internationale Kaufverträge?

  1. Unsere Spezialisten analysieren Ihren internationalen Vertrag und die konkrete Lieferbeziehung.
  2. Wir prüfen die für den Warenkauf relevanten Regelungen, insbesondere die Vorgaben des UN-Kaufrechts.
  3. Anschließend klären unsere Experten die Lieferbedingungen, Incoterms und Zahlungsbedingungen.
  4. Die Kanzlei Boslak erstellt, prüft oder passt den internationalen Vertrag entsprechend dem konkreten Bedarf an.
  5. Bei Streitigkeiten begleiten wir Sie auch in internationalen Verfahren und Schiedsverfahren.

Welche Vorteile bietet die Beratung zum UN-Kaufrecht?

  • Vertragsgestaltung: Wir richten internationale Vertragswerke an der konkreten grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehung aus.
  • Lieferbedingungen: Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einordnung und vertraglichen Berücksichtigung aktueller Incoterms.
  • Internationale Erfahrung: Die Kanzlei Boslak betreut Mandanten aus dem Industriegüter- und Technologiebereich.
  • Streitigkeiten: Wir begleiten Unternehmen bei internationalen Auseinandersetzungen und Schiedsverfahren.

Wissenswertes rund um internationale Kaufverträge

Für welche Unternehmen eignet sich die Beratung zu Incoterms?

Unternehmen mit grenzüberschreitenden Verkäufen und Einkäufen profitieren von einer rechtlichen Einordnung ihrer Lieferbedingungen. Das gilt unabhängig von einer bestimmten Branche.

Beraten Sie auch zum UN-Kaufrecht?

Auf jeden Fall. Die Beratung umfasst internationale Warenkaufverträge und die Anwendung des CISG.

Unterstützen Sie bei bestehenden internationalen Verträgen?

Selbstverständlich. In der Kanzlei Boslak prüfen und passen wir bestehende internationale Verträge an und erstellen bei Bedarf neue Vertragswerke.

Bieten Sie Workshops zu den Incoterms und zum UN-Kaufrecht an?

Ja. Workshops zu beiden Themen bietet unser Team auf Anfrage an. Mehr zu unserem Angebot können Sie hier erfahren!