Rechtsanwalt für die Erstellung von individuellen Franchise- und Vertragshändlerverträgen
- Unsere Experten begleiten Franchisegeber, Franchisenehmer und Vertragshändlernetze.
- Internationale Master-Franchiseverträge gehören zu unserem Erfahrungsbereich.
- Auch Multi-Brand-Systeme und internationale Franchisegeber betreuen wir rechtlich.
Unternehmen mit Franchise- oder Vertragshändlersystemen benötigen Verträge, die zur jeweiligen Struktur passen. Die Kanzlei Boslak unterstützt Sie bei der rechtlichen Gestaltung und Absicherung Ihrer Vertragsbeziehungen. Unsere Spezialisten prüfen bestehende Vereinbarungen und gestalten individuelle Vertragswerke für Franchise- und Vertragshändlersysteme. Dabei beraten wir sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer. Auch expandierende Systemunternehmen und internationale Franchisegeber zählen zu unseren Mandanten. Von Osnabrück aus betreuen wir Unternehmen europaweit.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Franchise- oder Vertragshändlerverträge!
Franchise- und Vertragshändlerverträge prüfen lassen – unser Angebot umfasst:
- Prüfung individueller Franchiseverträge
- Gestaltung individueller Franchiseverträge
- Prüfung individueller Vertragshändlerverträge
- Gestaltung individueller Vertragshändlerverträge
- Beratung von Franchisegebern und Franchisenehmern
- Betreuung von Multi-Brand-Systemen
- Beratung zu internationalen Master-Franchiseverträgen
Unser Team richtet die Beratung an der jeweiligen Vertrags- und Systemstruktur aus. Die Kanzlei Boslak unterstützt sowohl bestehende Systeme als auch expandierende Unternehmen. Internationale Franchisebeziehungen beziehen unsere Experten ebenfalls in die Beratung ein.
So läuft eine rechtsanwaltliche Beratung ab:
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Vertragsstruktur klären: Unsere Spezialisten erfassen, ob Sie einen Franchise- oder Vertragshändlervertrag prüfen oder neu gestalten möchten.
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Unternehmensmodell einordnen: Wir berücksichtigen Ihre Rolle als Franchisegeber, Franchisenehmer, Systemunternehmen oder Vertragshändlernetz.
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Vertrag prüfen oder gestalten: Unser Team bearbeitet das jeweilige Vertragswerk individuell.
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Internationale Strukturen einbeziehen: Bei Bedarf berücksichtigen unsere Experten Multi-Brand-Systeme und Master-Franchiseverträge.
Ihre Vorteile mit unserer Beratung im Vertragshändler- und Franchiserecht
- Vertragsgestaltung: Unsere Spezialisten gestalten Franchise- und Vertragshändlerverträge passend zur jeweiligen Systemstruktur.
- Vertragsprüfung: Wir prüfen individuelle Vertragswerke und beziehen die konkrete Vertragsbeziehung ein.
- Internationale Erfahrung: Die Kanzlei verfügt über Erfahrung in der Beratung internationaler Franchisegeber und bei der Gestaltung von Master-Franchiseverträgen.
- Breites Mandantenspektrum: Unser Team berät sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer und Vertragshändlernetze.
Allgemeine Informationen zu unseren Franchise- und Vertragshändlerverträgen
Berät die Kanzlei nur Franchisegeber?
Nein. Die Beratung richtet sich sowohl an Franchisegeber als auch an Franchisenehmer.
Unterstützen wir auch internationale Franchise-Systeme?
Ja. Internationale Franchisegeber und Master-Franchiseverträge gehören zum Erfahrungsbereich der Kanzlei.
Können bestehende Franchiseverträge geprüft werden?
Selbstverständlich. Unsere Experten prüfen individuelle Franchiseverträge und berücksichtigen die jeweilige Vertragsstruktur.
Gestaltet die Kanzlei auch Vertragshändlerverträge neu?
Ja. Unser Team gestaltet individuelle Vertragshändlerverträge für Unternehmen und Vertragshändlernetze.