Rechtsanwaltskanzlei für Maklerrecht aus Osnabrück: Wir betreuen Unternehmen, Makler und Investoren!
- Wir gestalten und prüfen Maklerverträge sowie Courtage-Abreden für Unternehmen.
- Unsere Spezialisten begleiten Streitigkeiten zur Provision, Vermittlung und Courtage.
- Unsere Beratung berücksichtigt Haftungsrisiken und den Schutz vor Scheingeschäften.
Im Maklerrecht beraten wir Maklerunternehmen ebenso wie Auftraggeber, Unternehmen und Investoren. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Maklerverträgen und Courtage-Abreden. Unsere Experten bringen langjährige Erfahrung rund um die Provision und die Vermittlung ein. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Provisionsansprüchen. Auch Haftungsklauseln und der Schutz vor Scheingeschäften gehören zu unserer Beratung. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Maklervertrag!
Maklerverträge prüfen / gestalten lassen – unser Service im Detail:
- Gestaltung von Maklerverträgen
- Prüfung von Maklerverträgen
- Verhandlung von Maklerverträgen
- Begleitung bei Streitigkeiten
- Abwehr von Provisionsansprüchen
- Durchsetzung von Provisionsansprüchen
- Beratung zu Haftungsklauseln
Unser Team berät sowohl Maklerunternehmen als auch Auftraggeber. Dabei berücksichtigen unsere Spezialisten insbesondere Haftungsrisiken und den Schutz vor Scheingeschäften. Auf Anfrage betreuen wir auch mehrsprachige Verträge.
Wie begleiten wir Sie bei Streitigkeiten im Maklerrecht?
- Unsere Experten betrachten Ihren Fall individuell und beziehen die konkrete Streitigkeit ein.
- Wir prüfen die relevanten Fragen zum Maklervertrag, zur Provision oder zur Courtage.
- Je nach Sachlage unterstützen wir Sie bei der Abwehr oder Durchsetzung von Provisionsansprüchen.
- Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen begleitet die Kanzlei Boslak Ihr Unternehmen individuell.
So profitieren Sie von unserer Beratung zu Maklerleistungen:
- Erfahrung: Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung mit Streitigkeiten zur Provision, Vermittlung und Courtage.
- Vertragsgestaltung: Wir gestalten, prüfen und verhandeln Maklerverträge und Courtage-Abreden.
- Risikoprüfung: Unser Team berät Sie zu Haftungsklauseln, Haftungsrisiken und zum Schutz vor Scheingeschäften.
- Streitigkeiten: Die Kanzlei Boslak unterstützt sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Provisionsansprüchen.
Häufige Fragen rund um Maklerverträge beantwortet
Für wen bieten wir eine Beratung im Maklerrecht an?
Die Beratung richtet sich an Maklerunternehmen sowie an Unternehmen und Investoren. Dabei sind wir von Osnabrück aus europaweit tätig.
Wann ist eine Prüfung des Maklervertrags sinnvoll?
Eine Prüfung kommt insbesondere bei Fragen zur Provision, zur Courtage, zur Vermittlung oder zu Haftungsklauseln in Betracht. Unsere Experten betrachten den jeweiligen Vertrag individuell.
Unterstützt die Kanzlei bei Provisionsstreitigkeiten?
Selbstverständlich. Wir begleiten sowohl die Abwehr als auch die Durchsetzung von Provisionsansprüchen und unterstützen individuell bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Kann die Kanzlei mehrsprachige Maklerverträge betreuen?
Ja, auf Anfrage. Sprechen Sie unser Team auf den konkreten Vertrag und Ihren Bedarf an.